Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ligatur Werbung GmbH

§1 ALLGEMEINES

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für die Ligatur Werbung GmbH, nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt wurden. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, selbst wenn der Lieferant diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Ligatur Werbung GmbH als verbindlich an. Mit unten aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen treten bisherige Bedingungen außer Kraft.

§2 ANGEBOTE UND ENTWÜRFE

Alle Angebote sind in Preis und Lieferzeit freibleibend, die verbindliche Ausführung wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Bei der Angebotserstellung wird davon ausgegangen, dass Firmenzeichen, Daten zur Produktion und Schriftzüge in einem weiter zu verarbeitenden Format und entsprechender Qualität zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Skizzen, Entwürfe, Pläne und Zeichnungen sind das Eigentum der Ligatur Werbung GmbH. Das Urheberrecht behält sich die Ligatur Werbung GmbH vor. Sämtliche Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen der Ligatur Werbung GmbH zurückzugeben. Das gleiche gilt auch für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Angeforderte Nebenleistungen wie z. B. Entwürfe, Skizzen, Muster und Baugenehmigungsunterlagen müssen auch bei Absage oder Nichterteilung das Auftrags bezahlt werden. Bei Aufträgen mit Montage versteht sich der Preis grundsätzlich ohne Elektroinstallation, ohne Arbeitsgerüst, ohne Arbeitsbühnen- und Krankosten. Eventuell erforderliche Genehmigungen, Straßensperrungen oder Anträge werden separat berechnet. Mauerer- und Fassadenarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten.

§3 BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der Ligatur Werbung GmbH schriftlich bestätigt sind. Baubehördliche Genehmigungen obliegen dem Auftraggeber / Bauherrn. Statische Berechnungen werden gesondert berechnet. Sollte ein Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung ausgeführt werden können, ist Ligatur Werbung GmbH ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.

§4 FERTIGUNG VON DIGITALDRUCKEN

Aus technischen, material- oder witterungsbedingten Gründen sind im Digitaldruck kleine Abweichungen hinsichtlich Format (Länge, Breite), Farbe, Gewicht, usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten bleiben (auch z.B. bedingt durch Schrägverzug, Schrumpfung oder Faserzusammensetzung). Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie die Beschaffenheit von Laminierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel an Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Diese Abweichungen können selbst bei Verwendung des gleichen Materials bei einem Druck bestehend aus mehreren Einzelteilen auftreten, als
auch bei Vergleich zwischen An- und Auflagendrucken.

§5 LIEFERFRISTEN

Eine bezeichnete Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in allen Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Zeichnungsfreigabe und die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Für Lieferverzögerungen oder -beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, Aufruhr, Ausstände, Streik, Aussperrungen usw. oder sonst ohne das Verschulden der Ligatur Werbung GmbH entstehen, wird keine Verantwortung übernommen. Sie berechtigen den Besteller nicht Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.

§6 LIEFERUNG UND VERSAND

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen. Montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Tagen nicht abgenommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt. Schadensersatzanspruch oder Konventionalstrafe wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Werden Lichtwerbeanlagen durch Ligatur Werbung GmbH montiert, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montagearbeiten verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Kunde die Abnahme binnen 5 Werktagen, ohne Beisein eines Vertreters von Ligatur Werbung GmbH durchzuführen.

§7 MONTAGE

Auf Wunsch wird die Montage gelieferter Anlagen durch Montageteams der Ligatur Werbung GmbH oder deren Partner ausgeführt. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. Mehrkosten, die sich durch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhergesehene
Montageschwierigkeiten oder durch Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.Für Montagefahrzeuge muss an der Baustelle die Anfahrt und das Parken möglich sein. Die Bereitstellung von Baustrom (z. B. für Bohr- und Schneidarbeiten) ist eine bauseitige Leistung.

§8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Bei Auftragswerten über Euro 1.000,00 behält sich Ligatur Werbung GmbH vor Zahlungen wie folgt zu fordern: 50% der Gesamtsumme sofort bei Auftragserteilung, 25% der Gesamtsumme sofort bei Versandbereitschaft bzw. vor Montage 25% der Gesamtsumme spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum der Schlussrechnung. Hiervon abweichende Zahlungskonditionen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verrechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Sicherheitseinbehalte durch den Kunden werden ausdrücklich untersagt.

§9 EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferungen und Leistungen von Ligatur Werbung GmbH erfolgen ausschließlich unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt, dass alle von Ligatur Werbung GmbH gelieferten Waren so lange das Eigentum von Ligatur Werbung GmbH bleiben, bis sämtliche Forderungen aus den Lieferungen und Leistungen von Ligatur Werbung GmbH an den Käufer voll befriedigt sind. Das durch evtl. Weiterverkauf der Waren an Dritte vereinnahmte Geld verwaltet der Käufer jeweils in Höhe der bei Ligatur Werbung GmbH noch bestehenden Verbindlichkeiten nur treuhänderisch. Der Käufer ist verpflichtet, Ligatur Werbung GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Dritte Rechte oder Ansprüche auf noch unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Waren oder das für Ligatur Werbung GmbH treuhänderisch verwaltete Geld geltend machen. Unterlässt der Käufer dies, so haftet er persönlich für alle Ligatur Werbung GmbH daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.

§10 GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrübergangs, sofern
die Schäden auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Für Fremdfabrikate, die von Ligatur Werbung GmbH eingebaut werden, übernimmt Ligatur Werbung GmbH die Garantie für diese Teile nur im gleichen Umfang, wie sie Ligatur Werbung GmbH der Lieferant für diese Teile gewährt. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn:
– in der beanstandeten Anlage nicht von Ligatur Werbung GmbH bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird
– von Ligatur Werbung GmbH gelieferte Erzeugnisse von Dritter Stelle nicht vorschriftsmäßig installiert wurden
– von Dritter Seite Eingriffe in die Anlage vorgenommen wurden.
Von der Gewährleistung weiterhin sind ausgeschlossen Farb- und Lackierarbeiten, Vergoldung, Verchromung, Verzinkung, Eloxalarbeiten der gesamten Anlage oder von einzelnen Teilen. In Garantiefällen wird bei spesenfreier Zusendung des beanstandeten Teiles kostenlos Ersatz geliefert. Demontage-, Montage-, Fracht- und sonstige im Zusammenhang mit der Gewährleistungsgarantie stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche wegen direkter oder indirekter Schäden bestehen nicht. Bei Reparaturarbeiten kann keine Garantie für Farbgleichheit gegeben werden. Erst bei Demontage bzw. Wiedermontage erkennbare Verschleißschäden sind nicht Bestandteil der Angebote von Ligatur Werbung GmbH. Für Ersatzlieferungen endet die Garantiezeit mit der für die Erstlieferung festgelegten Frist. Ligatur Werbung GmbH ist berechtigt, die Richtigkeit von Gewährleistungsansprüchen durch das Fachpersonal von Ligatur Werbung GmbH nachprüfen zu lassen. Bei nichtberechtigten Ansprüchen trägt der Besteller die Prüfungskosten.
Für die Tragfähigkeit vorhandener Fundamente oder Unterkonstruktionen übernimmt Ligatur Werbung
GmbH weder Garantie noch Haftung. Dies obliegt dem Besteller. Die Kosten für Kampfmittelerkundung und
Sicherungsmaßnahmen trägt im Regelfall der Bauherr. Hier können je nach Verdacht und/oder Belastung
erhebliche Kosten und lange Bearbeitungszeiten auftreten. Deshalb ist die frühzeitige Abklärung und
Herbeiführung der Kampfmittelfreiheitsbestätigung (vgl. ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.17 VOB/C) dringend
zu empfehlen. Dachverwahrungen sind grundsätzlich bauseitige Leistungen. Für Schäden an der Dachhaut oder daraus
entstehende Folgeschäden haftet Ligatur Werbung GmbH nicht. Die Garantieansprüche des Bestellers
verjähren innerhalb eines Monats nach Ablehnung derselben von Ligatur Werbung GmbH.

§11 MÄNGELRÜGE

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrübergangs. Mängel
sind Ligatur Werbung GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 24 Stunden nach Eingang der
Ware am Bestimmungsort. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge wird Ligatur Werbung GmbH die
mangelhafte Ware nach der Wahl von Ligatur Werbung GmbH nachbessern oder zurücknehmen und durch
einwandfreie Ware ersetzen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Stattdessen kann Ligatur Werbung
GmbH dem Besteller in geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Konventionalstrafen, sind ausgeschlossen. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Eine fristgerechte berechtigte Mängelrüge berechtigt den Besteller nicht zum Einbehalt des Rechnungsbetrags oder teilweisem Rechnungseinbehalt. Trotz Mängelrüge ist die Ligatur Werbung GmbH unter Paragraf 8 ausgeführten Zahlungsbedingungen einzuhalten.

§12 ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen ist Berg bei Neumarkt i. d. Oberpfalz. Gerichtsstand für beide Teile ist Amtsgericht Nürnberg.

§13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, so bleiben die übrigen in jedem Falle wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

§14 KONKURRIERENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt; rein vorsorglich wird Kundenbedingungen und Aufragsbestätigungen mit anderslautendem Inhalt widersprochen.

§15 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Bei Aufträgen, die über die Handelsvertreter oder Kundenbetreuer von Ligatur Werbung GmbH vermittelt werden, behält sich Ligatur Werbung GmbH vor, diese Aufträge nur in geänderter Form anzunehmen oder abzulehnen. Bestellungen des Auftraggebers, als auch nachträgliche Änderungen dazu, sollen nach Möglichkeit in Schriftform erfolgen. Für mündlich erteilte Aufträge oder Änderungen von Aufträgen übernimmt Ligatur Werbung GmbH keine Haftung auf Richtigkeit der Ausführung. Ligatur Werbung GmbH ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, den Firmennamen Ligatur Werbung GmbH anzubringen und Abbildungen der von Ligatur Werbung GmbH hergestellten und vertriebenen Produkte in den Werbeunterlagen (Prospekte, Imagebroschüren, Homepage, soziale Medien, und dergleichen) unentgeltlich zu verwenden.

Stand: Januar 2017